NÖAAB und ÖVP schlagen „Teiltauglichkeit“ vor

Immer mehr junge Männer werden als untauglich eingestuft, obwohl sie dennoch gute und wertvolle Aufgaben übernehmen könnten. NÖAAB und ÖVP fordern daher eine Überarbeitung der Tauglichkeitskriterien und schlagen ein Modell nach Schweizer Vorbild mit einer „Teiltauglichkeit“ vor.

2013 sprach sich die Österreichische Bevölkerung mit klarer Mehrheit für die allgemeine Wehrpflicht und damit auch für den Zivildienst aus. Eine Forderung, hinter die sich der NÖAAB seit der ersten Stunde gestellt hat. Dennoch klagen Bundesheer und Zivildienst-Trägerorganisationen seit Jahren über einen Mangel an jungen Männern. Gründe hierfür sind einerseits die sinkende Anzahl an Stellungspflichtigen und andererseits die stetig zunehmende Zahl der als untauglich Eingestuften.

Nicht einmal 75 Prozent der Stellungspflichtigen des Geburtsjahrgangs 2000 wurden als tauglich eingestuft. 10.000 junge Österreicher gelten demnach als untauglich. Vor allem beim Zivildienst wird dieser immer größer werdende Mangel Jahr für Jahr spürbarer. Im Vorjahr konnten beispielsweise lediglich 90 Prozent des Bedarfs gedeckt werden.

NÖAAB-Landesobmann Wolfgang Sobotka spricht sich daher für ein differenziertes Tauglichkeitsmodell aus. „Ist jemand für den Grundwehrdienst untauglich, kann er dennoch gute und wertvolle Aufgaben für das Land übernehmen“, so dieser. Ausgenommen sein sollen nur jene, die aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, den Grundwehr- oder Zivildienst zu leisten.

Differenziertes Tauglichkeitsmodell als Lösung

„Wir als NÖAAB halten eine Differenzierung in zwei Tauglichkeitsstufen für geeignet, um dem Mangel entgegenzuwirken“, so Sobotka. Wer „volltauglich“ ist, soll wie bisher uneingeschränkt beim Bundesheer oder Zivildienst eingesetzt werden können. „Teiltaugliche“ sollen vor allem Tätigkeiten im Büro, in der Küche oder in anderen individuell geeigneten Bereichen übernehmen.

In der Schweiz wird dieses Modell bereits seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Eingeschränkt Taugliche leisten dort den „Zivilschutzdienst“ und unterstützen etwa militärische oder zivile Einsatzkräfte.

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