NÖAAB-Obfrau Teschl-Hofmeister: “Wer arbeitet, der muss sich mehr leisten können als jemand, der von staatlicher Unterstützung lebt. Das verstehe ich unter Leistungsgerechtigkeit!”
Im Herbst des Vorjahres hat der Niederösterreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB) fünf Forderungen unter dem Motto „Keine Leistung – kein Geld“ an die damals noch künftige Bundesregierung gestellt. „Sehr erfreulich ist die Tatsache, dass viele dieser Ideen und Forderungen nicht nur in das Regierungsprogramm aufgenommen wurden, sondern sich bereits in Umsetzung befinden, wie die Ankündigungen der Bundesregierung nach Reformen der Schwerarbeit in der Pflege sowie der Sozialhilfe oder die Mitwirkungspflicht der Eltern im Schulalltag. Letzte Woche wurde im Rahmen der Präsentation des Doppelbudgets unter dem Punkt ‚Leistung statt Gratismentalität‘ als eine Maßnahme die Aufhebung der Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe beschlossen. All diese Maßnahmen tragen die Handschrift des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes!“, so NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister.
Neben dem Erhalt von Arbeitslosengeld ist es derzeit möglich einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen. Eine geringfügige Beschäftigung verringert den Anreiz, wieder einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung nachzugehen und schwächt dadurch auch die zukünftige Integration in den Arbeitsmarkt. Geringfügige Beschäftigungen werden in einigen Fällen auch genutzt, um Sozialleistungen zu ergänzen, ohne dass eine echte Rückkehr in den Arbeitsmarkt angestrebt wird. Mit der Abschaffung kann folglich das System besser vor Missbrauch geschützt und die Fokussierung auf nachhaltige Beschäftigung gefördert werden. „Ziel muss es sein, Personen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die finanzielle Unterstützung kann nur zur Überbrückung eines zeitlichen Korridors bis zur nächsten Anstellung dienen und keinen längerfristigen Status darstellen, der durch eine geringfügige Beschäftigung noch verlängert wird. Und es darf und kann nicht sein, dass jemand mit Sozialhilfe, geringfügiger Beschäftigung und Pfuschen besser fährt als jemand, der ordentlich arbeiten geht! So ein Verhalten schädigt den Sozialstaat und den Wirtschaftsstandort Österreich. Es ist fair, dass da jetzt ein Riegel vorgeschoben wird. Ich betone noch einmal, es geht hier nicht um Personen mit Betreuungspflichten, es geht um jene, die das System nach Strich und Faden ausnützen.“ Die Abschaffung der Möglichkeit des Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe führt in letzter Instanz auch zu einer Stärkung der Eigenverantwortung, weil die Betroffenen dazu ermutigt werden, proaktiv nach nachhaltigen und langfristigen Lösungen für ihre Erwerbssituation zu suchen.
„Die Kontrolle der geringfügigen Beschäftigungen war für die Behörden nahezu unmöglich. Dies öffnete der Schwarzarbeit Tür und Tor“, erklärt Landtagsabgeordneter Anton Erber, Sozialsprecher der Volkspartei Niederösterreich und weiter: „es ist wichtig, dass Menschen eine Struktur in ihrem Leben haben. Langzeitarbeitslosigkeit ist nicht nur wirtschaftlich belastend, sondern auch psychisch unzumutbar. Jeder Mensch braucht ein soziales Umfeld durch Kolleginnen und Kollegen wie auch Vorgesetzte sowie eine geregelte Zeitstruktur im Leben,“ erläutert Erber.
„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind es, die Wertschöpfung und Wohlstand in unserem Land generieren. Nicht zuletzt wird mit ihrer Steuerlast zu einem guten Teil unser Wohlfahrts- und Sozialstaat finanziert. Wer arbeitet, der muss sich mehr leisten können als jemand, der von staatlicher Unterstützung lebt. Das verstehe ich unter Leistungsgerechtigkeit! Das verstehen unsere Mitglieder unter Fairness gegenüber der arbeitenden Bevölkerung. Das ist unser Weg für die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in unserem Land“, so Teschl-Hofmeister abschließend.