Ende Juni 2025 läuft die überbordende Immobilienkreditvorgabe der FMA endlich aus, über die „VERA-V“ drohen nun aber die gleichen Kreditstandards für Häuslbauer über die Hintertür
„Die Bauwirtschaft ist ein wichtiger Motor für Jobs und regionale Wertschöpfung. Wer ihr die Grundlage entzieht, vernichtet Arbeitsplätze im ganzen Land. Die KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsicht hat das in den letzten Jahren leider geschafft. Sie hat Häuslbauern und Wohnungskäufern die Kreditaufnahme in vielen Fällen verunmöglicht. Sie fällt mit Ende Juni 2025 endlich – da erkannt wurde, dass sie nichts bringt. Das Aufheben darf aber nicht zur Mogelpackung werden: Mit VERA-V drohen dieselben Vorgaben durch die Hintertür“, betonen Klubobmann Kurt Hackl, NÖAAB Landesobfrau Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und WBNÖ Landesgruppenobmann WKNÖ Präsident Wolfgang Ecker unisono.
Die Vorgaben aus der KIM-Verordnung sollen künftig praktisch via Novelle der Verordnung über Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweise (VERA-V) sowie neuer Vergabestandards weitergeführt werden. Durch die erhöhten Berichtspflichten der Banken würden damit praktisch die gleichen Kreditrichtlinien für Kreditnehmer gelten.
„7 von 10 Niederösterreicher leben im Eigentum. Wir sind das Land der Haus- und Wohnungsbesitzer – das soll auch so bleiben. Durch das Vorgehen der FMA werden die Kreditvergaben für Häuslbauer und Wohnungskäufer in Wirklichkeit nicht gelockert, sondern bleiben gleich streng. Wir werden unsere ablehnende Haltung gegenüber diesem Trick deshalb in einem Antrag bei der nächsten Landtagssitzung auch thematisieren“, kritisiert Klubobmann Kurt Hackl die geplante Vorgehensweise der weisungsfreien Finanzmarktaufsicht. Der Antrag kann unter https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-732 eingesehen werden.
„Aktuell arbeiten mehr als 54.000 Landsleute im Bauwesen. Die Baubranche ist also für jeden zwölften Job im Land verantwortlich. Gerade jetzt, wo die wirtschaftliche Lage sowieso herausfordernd ist, muss alles getan werden, um die Situation nicht noch weiter zu verschärfen. Die Finanzmarktaufsicht ist gefordert, ihre geplanten Auflagen für die Banken zu überdenken. Denn die Zeche zahlen schlussendlich die Häuslbauer und Wohnungskäufer. Unsere Freude über die Ankündigung der Rücknahme der KIM-Verordnung war nur von kurzer Dauer. Es ist ein durchschaubarer Plan, die Vorgaben über die Hintertür weiterzuführen“, so NÖAAB Landesobfrau Teschl-Hofmeister.
„Hinter jedem Immobilienkredit steht eine Investition in die Bauwirtschaft, die direkt den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie ihren Arbeitnehmern die Lebensgrundlage sichert. Sie sind ein wichtiger Motor für Wohlstand im Land. Die KIM-Verordnung war ein massives Bleigewicht für die Bauwirtschaft. Sie hat dazu geführt, dass die Aufnahme von neuen Krediten gesunken ist und viele Kreditnehmerinnen und -nehmer auf Banken im benachbarten Ausland ausgewichen sind. Den für sie gelten diese überbordenden Auflagen nicht“, so WBNÖ Landesgruppenobmann Ecker, der weiter betont: „Das Vorgehen der Finanzmarktaufsicht hebt die Vorgaben der KIM-Verordnung in Wirklichkeit nicht auf, sondern verschiebt sie nur in eine andere Verordnung. Die Banken bekommen die gleichen Auflagen. Am Ende droht daher das Szenario, dass die Kredite für viele Häuslbauer weiter unmöglich bleiben.“