Urlaubs Regelungen

Urlaub in Österreich

– Beim erstmaligen Betreten der Unterkunft gilt die 3-G-Regel. Bei Ablauf der Gültigkeit während des Aufenthalts muss ein neuer Nachweis erbracht werden.
–  Für die Nutzung des kulinarischen Angebots in Hotels und Beherbergungsbetrieben gelten die Regelungen der Gastronomie. 
– In den allgemein zugänglichen Bereichen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.  

Link zu mehr

Welche Möglichkeiten gelten für die Zutrittsnachweise – 3-G-Regel

– Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): 72 Stunden ab Probenahme
– Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet): 48 Stunden ab Probenahme
– Antigen-Selbsttest, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden: 24 Stunden. Ab Mittwoch wird es in den Apotheken Selbsttests mit QR-Code geben, das Testergebnis muss mittels Foto eingemeldet werden. Auf der Homepage des Notrufs Niederösterreich testung.at findet man ab morgen mehr Infos. 
– Eine ärztliche Bestätigung ist für sechs Monate nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. 
– Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 gilt der Impfnachweis für drei Monate. Nach Erhalt der Zweitimpfung verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises auf neun Monate.

Einreisen aus Staaten mit niedrigem Infektionsgeschehen

Aus Staaten mit niedrigem Infektionsgeschehen – also aus den meisten europäischen sowie einigen weiteren Ländern weltweit – können Getestete, Geimpfte und Genesene nun quarantänefrei einreisen. 

Welche Staaten betrifft das? 

Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Lichtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, 
San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan

Was muss ich vorweisen?

Es gilt die 3-G-Regel bei der Einreise. Negative PCR-Tests dürfen nicht älter als 72 Stunden sein, negative Antigen-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Als Impfnachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Impfdokument, zum Beispiel der gelbe Impfpass.
Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion.

Was muss ich tun, wenn ich das nicht vorweisen kann? 

Kann ein Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung nicht vorgelegt werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgemacht werden, um nicht in Quarantäne zu müssen. Ansonsten gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht. Kinder bis zehn Jahre sind von dieser Testpflicht ausgenommen.

Link zu mehr

Einreise aus Staaten mit erhöhtem Infektionsgeschehen

Eine Quarantänepflicht von 10 Tagen gilt bei der Einreise aus Risiko- oder Hochinzidenzstaaten. Geimpfte oder genesene Personen aus diesen Risikostaaten müssen keine Quarantäne antreten, Getestete aber sehr wohl. Die Quarantäne kann ab dem fünften Tag nach der Einreise mit einem neuerlichen negativen Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test) beendet werden.

Welche Staaten betrifft das?

Kroatien, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern

Einreise aus Staaten mit Virusmutation

Die Einreise aus Virusvariantenstaaten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Bei der Einreise wird ein negativer PCR-Test benötigt, zudem ist eine verpflichtende zehntägige Quarantäne vorgeschrieben – auch für Geschäftsreisende ist das nötig.

Welche Staaten betrifft das?

Brasilien, Indien, Südafrika, Vereinigtes Königreich 

Einreise und Regelungen in den weiteren Urlaubszielen?

Jedes Land hat unterschiedliche Bestimmungen für die Einreise. Wichtig ist, sich vorher gut zu informieren, wie die aktuelle Situation im jeweiligen Land ist und welche Regelungen gelten. Das Außenministerium hat bei jedem Land unter “Aktuelle Hinweise” die nötigen Voraussetzungen für die Einreise aufgelistet.

Länderspezifische Reiseinformationen

ACHTUNG! Was ist generell noch zu beachten?

Zusätzlich ist bei der Einreise aus allen Ländern eine Onlineregistrierung notwendig. Über das Formular darf man sich frühestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise nach Österreich registrieren. Das gilt auch für Geschäftsreisen. Pendler müssen dieses Formular alle 28 Tage erneuern. Diese Regelung gilt bis Mitte Juni, ab dann gilt die Registrierung nur mehr bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet oder einem Land mit Virusmutation. Außerdem wird die Registrierung notwendig sein, wenn man die 3-G-Nachweise nicht vorweisen kann.

Link zur Onlineregistrierung

Bis wann gelten diese Regelungen?

Die aktuellen Regeln für die Einreise in Österreich gelten bis Mitte Juni. Dann wird es weitere Erleichterungen geben und die Liste der Länder, wo eine quarantänefreie Einreise möglich sein wird, erweitert. 

Was gilt wenn ich beruflich reisen muss?

Eine Einreise zu beruflichen Zwecken liegt vor, wenn die Einreise in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Der Nachweis der beruflichen Gründe kann z.B. durch Bestätigungen des Arbeitgebers, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, Terminbestätigung eines Vorstellungsgespräches, etc. erfolgen. Jedenfalls ist dabei auch eine zeitliche Komponente bei der Glaubhaftmachung zu berücksichtigen, z.B. kein mehrwöchiger Aufenthalt, wenn der Termin nur für 3 Tage angesetzt ist.

Link zu mehr Infos zu Einreisen in Österreich

Was gilt für den Grünen Pass ab Anfang Juni?

Mit dem Grünen Pass sollen negativ getestete, genesene und geimpfte Personen einen gleichberechtigten und einfachen Zugang zu Reisen sowie Angeboten in Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Freizeit und Sport erhalten. Im Juni werden in Österreich zusätzlich zu den bereits bestehenden Nachweisen die Zertifikate des Grünen Passes (PDF-Dokumente mit individuellem QR-Code) zum Einsatz kommen, um die fortlaufenden Öffnungsschritte zu unterstützen. Die Zertifikate können einerseits digital und andererseits analog (ausgedruckt) vorgezeigt werden. Der Nachweis wird allen datenschutzkonformen Regelungen entsprechen.  Es wird weiterhin möglich sein, die bisher gängigen Nachweise wie einen Absonderungsbescheid oder behördlich anerkannte Impfpässe zu verwenden. Im Juni können alle Zertifikate des Grünen Passes mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte über Gesundheit.gv.at abgerufen werden. Daher sollte eine Handysignatur oder Bürgerkarte zeitgerecht beantragt werden.

Hier kann die Handysignatur und die Bürgerkarte beantragt werden

Was gilt ab 10.Juni?

Gastronomie

Gästegruppen bis 8 Erw. indoor, bis 16 Erw. outdoor (+ dazugehöriger Kinder)
Mindestabstand von 1 Meter
Sperrstunde: 24.00 Uhr
Mitarbeiter: 3-G-Regelung gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gastronomie

Kultur

Zugewiesene Sitzplätze – Outdoor: max. 3.000 Personen, max. indoor 1.500 Personen
Max. 75% Sitzplätze

Handel

10 m² pro Kunde  

Onlineregistrierung bei Einreise

Onlineregistrierung nur mehr bei Hochinzidenz- und Virus-Varianten-Gebieten, bei der Einreise ohne 3G (ab Mitte Juni)

Ab 1. Juli gibt es dann weitere Öffnungen

Link zur Pressekonferenz

Wichtige Links

Reisebestimmungen der einzelnen Länder

FAQ Grüner Pass

FAQ Einreise nach Österreich

Reisewarnungen

Jetzt teilen:

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Meldungen