Tag der Pflege – einmal mehr Gelegenheit Danke zu sagen!

Der Internationale Tag der Pflegenden findet jedes Jahr am 12. Mai statt und wurde zu Ehren von Florence Nightingale eingeführt, die als Pionierin der modernen Krankenpflege gilt 

Es kann all jenen Menschen, die sich in der Pflege engagieren gar nicht oft genug gedankt werden. Darum ist es besonders wichtig, dass den Dankesworten auch Taten folgen. Aus diesem Grund hat der Niederösterreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB) dafür gesorgt, dass die Bedingungen für Pflegekräfte in der Schwerarbeit gerechter gestaltet werden. Es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung das Thema aufgegriffen hat.

Der Niederösterreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB) verweist im Zuge der Debatte über die Ausgestaltung der Regelung einmal mehr auf sein Modell der Umstellung von einer tageweisen auf eine stundenweise Betrachtung. „Die Praxis zeigt, dass es für Menschen, die in der Pflege arbeiten, unter den gegebenen Voraussetzungen schwierig ist, die notwendigen Schwerarbeitszeiten zu erreichen. Deshalb weisen wir nochmals auf unseren Vorschlag hin. Die Umstellung von 15 Arbeitstagen auf 120 Stunden würde die Arbeitszeitverteilung berücksichtigen und eine entsprechende Gerechtigkeit im Sinne aller für die Schwerarbeitsregelung infrage kommenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellen“, betont Christiane Teschl- Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes.

Gottfried Feiertag, Zentralbetriebsratsvorsitzender der NÖ Gesundheits- und Pflegezentren ergänzt: „Die Arbeitswelt hat sich in vielen Bereichen deutlich verändert und flexible Arbeitszeiten sind mittlerweile weit verbreitet. Während der Arbeitstag traditionell als 8-Stunden-Tag betrachtet wird, gibt es viele Berufsgruppen, bei denen die Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen diese Dauer überschreiten, aber auch unterschreiten können. Gerade aber im Gesundheits- und Pflegebereich werden Dienste geleistet, die über diese Dauer hinausgehen, denn diese betragen vielfach 10 bis 12 Stunden. Dies führt dazu, dass aufgrund der Verteilung der Arbeitszeit 15 Tage im Monat nicht erreicht werden, verteilt man die gleiche Arbeitszeit auf Arbeitstage ergibt dies lediglich 10 Arbeitstage, an denen Schwerarbeit geleistet würde. Ein Schwerarbeitsmonat würde somit nicht vorliegen“.

„Die Umstellung von der tageweisen auf eine stundenweise Berechnungsform im Bereich der Pflege wäre auch wegweisend für andere Berufsgruppen, wie z. B. dem Straßendienst, wo auf Grund des freitägigen Frühschlusses ebenfalls die erforderlichen Arbeitstage zur Anerkennung der Schwerarbeit nicht erreicht werden“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

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