Reform der Sozialhilfe

Wer Sozialhilfe bezieht, muss gemeinnützige Arbeit leisten. Dabei kommt es nicht auf Herkunft an – für In- und Ausländer gilt – wer vom Staat nimmt, muss auch etwas geben oder leisten. Das betrifft Tätigkeiten, die dem Allgemeinwohl dienen, wie etwa Arbeiten in der Gemeinde, in sozialen Einrichtungen oder bei anderen öffentlichen Organisationen.

Wir fordern eine gesetzliche Verpflichtung!

Auch verpflichtende Integration- oder Qualifizierungsmaßnahmen sind unter diesem Punkt einzuordnen. Wer arbeiten kann, muss etwas für die Gesellschaft leisten. Klar muss sein, dass Sanktionen bei Verweigerung verhängt werden müssen.

Ausgenommen, sind Personen, die nicht arbeitsfähig sind oder mit Betreuungspflichten für Pflegebedürftige oder Kinder betraut sind.

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