Reform der Schwerarbeit

Die Arbeitswelt hat sich in vielen Bereichen deutlich verändert und flexible Arbeitszeiten sind mittlerweile weit verbreitet. Während der Arbeitstag traditionell, als 8-Stunden-Tag betrachtet wird, gibt es viele Berufsgruppen, bei denen die Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen diese Dauer überschreiten, aber auch unterschreiten können. Gute Beispiele sind hier unter anderem der gesamte Pflegebereich und der Straßendienst.

Daher braucht es eine Änderung der derzeit erforderlichen 15 Tage zu leistende Schwerarbeit pro Monat auf künftig 120 Stunden pro Monat würden auch andere Verteilungen der Arbeitszeit berücksichtigt und im Ergebnis eine entsprechende Gerechtigkeit hergestellt werden.

Dieses Anliegen des NÖAAB wurde auch im parlamentarischen Weg im NÖ Landtag einstimmig beschlossen.

Unser Modell – die Umstellung von einer tageweisen – 15 Arbeitstage – auf eine stundenweise Betrachtung – 120 Stunden – pro Monat unterscheidet uns ganz klar von anderen Forderungen in diesem Bereich. Dadurch wird auch eine andere Verteilung der Arbeitszeit berücksichtigt. Das ist ein wesentlicher Schritt für Leistungsgerechtigkeit und vor allem zur Anerkennung der Leistung jener Personen, die aufgrund der geltenden Regelung derzeit noch keinen Anspruch auf Schwerarbeit haben.

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