Christiane Teschl-Hofmeister traf sich mit Betriebsrätinnen und Betriebsräten, um die Reform der Schwerarbeit weiter voranzutreiben
Für die Reform der Schwerarbeit hat der NÖAAB ein Modell ausgearbeitet: die Umstellung von einer tageweisen – 15 Arbeitstage – auf eine stundenweise Betrachtung – 120 Stunden – pro Monat muss umgestellt werden. Dies ist deshalb ein wichtiger Punkt, weil durch längere Dienste die Anzahl der 15 Arbeitstage kaum erreicht werden kann. Dieses Modell unterscheidet sich ganz klar von anderen Forderungen in diesem Bereich. Dadurch wird auch eine andere Verteilung der Arbeitszeit berücksichtigt und im Ergebnis eine entsprechende Gerechtigkeit hergestellt. Die Umstellung der Berechnung von Tagen auf Stunden ist ein wesentlicher Schritt für Leistungsgerechtigkeit und vor allem zur Anerkennung der Leistung jener Personen, die aufgrund der geltenden Regelung derzeit noch keinen Anspruch auf Schwerarbeit haben.
„Unsere Forderung nach einem verbesserten Zugang zur Schwerarbeitspension liegt auf dem Tisch und wir werden im Bund nicht lockerlassen, denn das ist eines der dringendsten Anliegen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister. „Wir als NÖAAB erwarten uns von der nächsten Bundesregierung dieses Problem endlich zu lösen“, so die Landesobfrau abschließend.