NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister im Austausch mit Arbeitsminister Martin Kocher

Am 1. März besuchte die NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister gemeinsam mit ihren oberösterreichischen und steirischen Pendants Christine Haberlander und Christopher Drexler unseren Arbeitsminister Martin Kocher zum persönlichen Austausch zu relevanten Themen zum Arbeitsmarkt.

„Einerseits ging es um ein persönliches Kennenlernen. Andererseits war es für uns ganz wesentlich mit unserem Arbeitsminister Ideen auszutauschen wie wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch künftig bestmöglich in der Krise unterstützen können. Mit Martin Kocher haben wir einen starken Partner, der sich unserer Anliegen annimmt und auch in Zeiten der Krise aktiv Maßnahmen umsetzen wird. Gemeinsam müssen wir jetzt in erster Linie Arbeitsplätze sichern und schaffen“, so NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister.

Letzte Woche wurde im Nationalrat die Kurzarbeit und die Freistellung von Schwangeren in körpernahen Dienstleistungen verlängert. Außerdem wurde das Home-Office Maßnahmenpaket beschlossen, in dem viele Ideen des NÖAAB berücksichtigt wurden.

„Wir arbeiten gerade intensiv an unserer NÖAAB Initiative ‘Dorf-Office‘. Dabei sollen von den Gemeinden nicht genützte Leerflächen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Arbeitsplatz für das Mobile Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Wir haben im letzten Jahr immer wieder die Rückmeldungen erhalten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar gerne vom Mobilen Arbeiten Gebrauch machen möchten, allerdings nicht die passenden Räumlichkeiten zur Verfügung haben. Gerade das Distance-Learning kombiniert mit dem Home-Office hat viele Menschen vor große Herausforderungen gestellt. Mit dem ‚Dorf-Office‘ können Gemeinden an diesen Herausforderungen ansetzen und eine gute Alternative für ihre Bevölkerung bieten. Beim Arbeitsgespräch mit Martin Kocher habe ich deshalb eingebracht, wie wichtig es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, dass die neuen Home-Office-Regelungen nicht nur am Wohnort, sondern im Sinne des ortsunabhängigen Arbeitens, überall gelten sollen“, so Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister.

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