NÖAAB Informationen zum Coronavirus für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Übernahme der Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat

Die Bundesregierung und die Sozialpartner einigten sich bei der Kurzarbeit neue Erleichtungen zu ermöglichen. In Zukunft können Dienstgeberbeiträge schon ab dem ersten Monat, und nicht wie vorerst verkündet erst nach dem vierten Monat, vom AMS übernommen werden. Damit können einige Arbeitsplätze gesichert werden

Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, unabhägig von der Größe. Für dieses Modell stehen von der Regierung 400 Millionen Euro zur Verfügung
Ziel des neuen Kurzarbeitsmodells ist auch eine vereinfachte Abwicklung sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit über längere Perioden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums auf bis zu Null zu senken.

Wichtige Hotlines

Fragen zum Thema Arbeit
AMS-Hotline
www.ams.at
05 09 04 340

Bei Verdacht auf Erkrankung
Telefonsiche Gesundheitsberatung
1450

Allgemeine Informationen zum Coronavirus
AGES-Infoline
www.ages.at
0800 555 621

Anlaufstelle für EPU, Kleinstunternehmen und Jungunternehmen aus NÖ
riz-up
www.riz-up.at
+43 2622 263 26

Hotline des VKI zu reiserechtlichen Fragen
0800 201 211

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