Die Bundesregierung und die Sozialpartner einigten sich bei der Kurzarbeit neue Erleichtungen zu ermöglichen. In Zukunft können Dienstgeberbeiträge schon ab dem ersten Monat, und nicht wie vorerst verkündet erst nach dem vierten Monat, vom AMS übernommen werden. Damit können einige Arbeitsplätze gesichert werden
Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, unabhägig von der Größe. Für dieses Modell stehen von der Regierung 400 Millionen Euro zur Verfügung
Ziel des neuen Kurzarbeitsmodells ist auch eine vereinfachte Abwicklung sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit über längere Perioden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums auf bis zu Null zu senken.
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Fragen zum Thema Arbeit
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Bei Verdacht auf Erkrankung
Telefonsiche Gesundheitsberatung
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Allgemeine Informationen zum Coronavirus
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riz-up
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