NÖAAB-Forderungen umgesetzt: Verschärfte Regeln für Nikotinprodukte starten

 

Was lange gefordert wurde, wird nun umgesetzt. Mit den neuen Regelungen wird der Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Zigaretten deutlich eingeschränkt – ein wichtiger Schritt für mehr Jugendschutz

Bereits im Juli 2024 hatten NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister und VPNÖ-Jugendsprecher LAbg. Florian Krumböck ein bundesweites Verkaufsverbot an Jugendliche unter 18 Jahren sowie ein umfassendes Werbeverbot gefordert. Zudem wurde klar verlangt, den Verkauf stärker zu regulieren.

„Die aktuellen Entwicklungen zeigen: Wir haben früh die richtigen Maßnahmen eingefordert. Dass Nikotinprodukte künftig nicht mehr rund um die Uhr und an jeder Ecke erhältlich sind, ist ein wichtiger Fortschritt für den Schutz junger Menschen“, betont NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister.

Künftig werden Nikotinbeutel und E-Zigaretten wie klassische Tabakprodukte behandelt und dürfen nur mehr über das Tabakmonopol – insbesondere in Trafiken – verkauft werden. Der bisher weitgehend unregulierte Verkauf, etwa über Automatenshops mit 24/7-Zugang, gehört damit der Vergangenheit an.

„Gerade für Jugendliche war die ständige Verfügbarkeit eine große Gefahr. Wenn bereits rund 28 Prozent der 15-Jährigen zu E-Zigaretten greifen, zeigt das, dass dringend Handlungsbedarf bestand. Hier geht es klar um Gesundheitsschutz und Verantwortung“, so Teschl-Hofmeister.

Der NÖAAB sieht in den neuen Regelungen einen wichtigen Schritt, um den Zugang zu suchtgefährdenden Produkten einzuschränken. Gleichzeitig sei klar: Prävention und Aufklärung bleiben weiterhin zentrale Aufgaben.

„Gesetze allein reichen nicht – wir müssen auch weiterhin intensiv aufklären und das Bewusstsein für die Risiken von Nikotin stärken. Aber klar ist: Wir haben uns eingesetzt – und jetzt wird umgesetzt“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

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