NÖAAB-Aktionswoche: „Entlastung für Arbeitnehmer“

Der NÖAAB informiert über bisherige und weitere Entlastungsschritte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der NÖAAB startet in eine Aktionswoche, die ganz im Zeichen der Entlastung der arbeitenden Menschen steht. „Die Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dem NÖAAB seit jeher ein wichtiges Anliegen. Es freut mich daher besonders, dass wir gemeinsam mit engagierten Funktionärinnen und Funktionären die Bürgerinnen und Bürger über die bisher getätigten Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten und über unsere künftigen Entlastungsschritte informieren können“, betont NÖ-Spitzenkandidat Wolfgang Sobotka.

Entlastungserfolge und weitere Maßnahmen der Steuerreform

„Die Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Es freut uns daher, dass die Einführung des Familienbonus, die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die Steuerreform, von der die ersten Schritte auf den Weg gebracht wurden, bereits für eine spürbare Entlastung der arbeitenden Menschen gesorgt haben. Es ist aber auch nach der Wahl besonders wichtig, für jene Menschen weitere Entlastungsschritte zu setzen, die mit ihrem täglichen Einsatz zum Wohlstand unseres Landes beitragen“, so Landesrat Martin Eichtinger.

Im Hinblick auf künftige Projekte der Steuerreform betont Wolfgang Sobotka: „Noch im September setzen wir mit der Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrages die ersten Maßnahmen der Steuerreform. Rund 290.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher werden dadurch mit bis zu 300 Euro jährlich entlastet. Damit setzen wir den nächsten Schritt für eine spürbare Entlastung von Erwerbseinkommen. Ab 2021 wollen wir den Lohnsteuertarif für Einkommen über 11.000 bis 18.000 Euro von 25 auf 20 Prozent reduzieren und ab 2022 wollen wir eine Senkung der Tarife. Bei Einkommensteilen über 18.000 bis 31.000 Euro von 35 auf 30 Prozent sowie von 42 auf 40 Prozent für Einkommensteile über 31.000 bis 60.000. Jeder Vollzeitbeschäftigte kann damit um mindestens 500 Euro entlastet werden.“

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