Aufstockung und Verlängerung des Familienhärtefonds
Der Familienhärtefonds wird um 50 Millionen Euro aufgestockt und bis Ende Juni 2021 verlängert. Durch diese Aufstockung werden durch denFamilienhärtefonds insgesamt 200 Millionen Euro für die Unterstützung von Familien zur Verfügung gestellt.
Der Familienhärtefonds soll Familien unterstützen, in denen mindestens ein Elternteil aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren hat oder in Corona-Kurzarbeit ist.
Neben der Verlängerung und Aufstockung gibt es seit Jahresbeginn auch eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises auf Landwirtinnen und Landwirte. Zudem ist es einfacher, den Familienhärtefonds zu beantragen und finanziell abzuwickeln. Seit 1. Jänner 2021 kann jede Familie einen Antrag auf den Familienhärtefonds stellen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe bezogen hat – bisher musste für einen Anspruch auf den Familienhärtefonds mit Stichtag 28. Februar 2020 Familienbeihilfe bezogen werden.
Sonder-Familienbeihilfe für Familien, die zumindest ein Monat lang Familienbeihilfe bezogen haben
Weil es während der Pandemie teilweise schwierig war, die no wendigen Nachweise zu erhalten, musste für junge Erwachsene, die etwa in Schulung waren oder studiert haben, für den Erhalt der Familienbeihilfe kein Leistungsnachweis erbracht werden. Die Auszahlung der Familienbeiihilfe erfolgte automatisch, unabhängig vom Nachweis. Diese Maßnahme war zuerst befristet und wurde aufgrund der anhaltenden Pandemie bis Ende März 2021 verlängert. Jetzt, kurz vor Fristende mit 31. März 2021, wurde für diese Fälle eine Kulanzlösung getroffen: Die Familienbeihilfe muss nicht zurückbezahlt werden.
Darüber hinaus können sich auch jene Familien, die im vergangenen Jahr bekanntgegeben haben, dass sie keinen Anspruch mehr auf Familienbeihilfe haben und daher die Zahlung eingestellt wurde, über einen Bonus freuen. Alle jene Familien, die zwischen März 2020 und Februar 2021 zumindest einen Monat lang Anspruch auf Famil enbeihilfe hatten, haben automatisch Anspruch bis März 2021. Sie müssen für diesen Zeitraum keine Familienbeihilfe zurückzahlen beziehungsweise die Familien erhalten die Familienbeihilfe als Bonus überwiesen. Davon profitieren insbesondere jene, deren Anspruch letztes Jahr wegen der Veränderung der Lebenssituation geendet hat wie z.B. diejenigen, die nach der Matura den Wehr- oder Zivildienst angetreten oder nach der Matura keine weiterführende Ausbildung absolviert haben und aufgrund der Corona-Krise keinen Job finden.