Mindestsicherung: gerechte bundesweite Regelung

Treffen mit EU-Kommissar Dr. Johannes Hahn in Brüssel thematisiert die Reform der Mindestsicherung und die Vorreiterrolle Niederösterreichs.

„Die Bundesregierung präsentierte heute im Ministerrat ihr Paket zur Reform der Mindestsicherung. Die Sozialhilfe soll künftig einheitlich 863 Euro betragen. Wer sich unwillig zeigt, die deutsche Sprache zu erlernen und nicht arbeiten will, wird weniger Geld erhalten. Dagegen werden jene, die es brauchen, stärker unterstützt, das heißt für Alleinerziehende, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung gibt es einen Bonus. Der Bund regelt den Rahmen, die Details liegen bei den Ländern. Der NÖAAB unterstützt dieses Vorhaben und freut sich, dass dadurch mehr Gerechtigkeit in Österreich herrscht. Wir stehen auf der Seite derjenigen, die jeden Tag arbeiten gehen, um das Sozialsystem zu finanzieren. Die Mindestsicherung war immer als Sprungbrett in das Arbeitsleben konzipiert, nun wird es endlich bundesweit geregelt und umgesetzt. Niederösterreich war einmal mehr Vorreiter und hat sich bereits in den letzten Jahren damit stark auseinandergesetzt”, betont VP-Sozialsprecher LAbg. Anton Erber.

„Seit mehr als vier Jahr machen wir uns für eine bundesweite Neuregelung der Mindestsicherung stark. Für Niederösterreich gilt: Wer kurzfristig Hilfe braucht, wird immer Hilfe bekommen. Und wer arbeiten will, soll auch dabei unterstützt werden. Der NÖAAB hat sich für Arbeitsmarktinitiativen immer stark eingesetzt. Das Land Niederösterreich hilft mit zahlreichen Projekten, Programmen und Förderungen all jenen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, nicht nur vereinzelt, sondern landesweit. Dabei stehen Training und Weiterbildung im Fokus. Die neue Mindestsicherung und weitere aktuelle Themen konnten Toni Erber und ich mit EU-Kommissar Dr. Johannes Hahn gemeinsam in Brüssel thematisieren und diskutieren“, erklärt NÖAAB-Landesgeschäftsführerin Sandra Kern.

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