Meilenstein bei Karenzzeiten endlich erreicht!

Seit Donnerstag, 01. August ist ein Gesetz in Kraft, das von NÖAAB seit langem gefordert wurde: Die volle Anerkennung der Karenzzeiten. Bis zu 24 Monate können in Zukunft angerechnet werden!

Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern klafft in Österreich nach wie vor weit auseinander – sogar noch deutlicher als im europäischen Durchschnitt. Die Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Lohnungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt ist eine Forderung, für die sich der NÖAAB seit jeher einsetzt. Seit heute, 01. August, ist eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Gehaltsgleichstellung gesetzlich geregelt:

Für die Bemessung von Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen wurden bisher maximal zehn Karenzmonate angerechnet. Ab nun wird für alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Beschäftigung richten – also auch Gehaltsvorrückungen – die gesamte Karenzzeit in vollem Umfang berücksichtigt. Bis zu 24 Monate können in Zukunft angerechnet werden. Der von NÖAAB und ÖVP geforderte Beschluss dafür fiel Anfang Juli im Nationalrat einstimmig.

„Viele Kollektivverträge enthalten automatische Gehaltsanpassungen. Dadurch bekamen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig eine Gehaltserhöhung. Nun werden neben Urlaub, Krankengeld, dem Präsenzdienst oder der Pflegefreistellung auch die Abwesenheit der Karenz angerechnet!“, freut sich NÖAAB-Landesgeschäftsführerin Sandra Kern über das erreichte Ziel.

„Es darf einfach nicht sein, dass man schlechter behandelt wird, weil man sich für Familie und Kinder entscheidet“, führt Sandra Kern abschließend aus. Die Neuregelung gilt aus Kostengründen allerdings nicht rückwirkend, sondern nur für künftige Karenzen.

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