„Nachdem das Pendlerpauschale und der Pendlereuro, unter anderem auch nach Drängen des NÖAAB, erhöht wurden, muss jetzt endlich auch eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes erfolgen“, sagt NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister zur aktuellen Situation und weiter: „Es kann nicht sein, dass arbeitende Menschen, die in ihrem Beruf auf das Auto angewiesen sind, mehr und mehr Geld verlieren, weil die Spritpreise stetig steigen und das amtliche Kilometergeld nicht angepasst wird. Hier ist eindeutig eine Grenze erreicht und der NÖAAB wird nicht aufhören, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzutreten und zu fordern, bis hier eine entsprechende Erhöhung beschlossen wird!“
Das amtliche Kilometergeld in Höhe von 0,42 Euro pro Kilometer wurde seit mittlerweile Juli 2008 nicht mehr erhöht.
Decken soll das amtliche Kilometergeld die Anschaffungs- und Treibstoffkosten, die Kfz-Steuer, die Kosten der Versicherungen, für das Service, für Reparaturen sowie Parkgebühren und die Autobahnvignette.
Ist man also aufgrund der Umstände dazu gezwungen das Auto für die Dauer der angeordneten Dienstreise auf einem kostenpflichtigen Parkplatz abzustellen, kann man diese Kosten nicht vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin einfordern, da sie mit dem amtlichen Kilometergeld bereits abgegolten sind.
„Das Kilometergeld soll diese Kosten decken. Allerdings sind die Preise für Sprit, Mechanikerstunden, der Vignette und so weiter massiv gestiegen. Nur das Kilometergeld steht seit Jahren bei den 42 Cent“, so Teschl-Hofmeister.