„Entlastung unserer Pädagoginnen und Pädagogen ist wichtig!“

Der Niederösterreichische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund bringt Antrag betreffend Nachfolgeregelung für das Bildungsinvestitionsgesetz & Pädagogisches Unterstützungspersonal im NÖ Landtag ein.

Niederösterreich setzt sich für ein umfassendes Bildungs- und Betreuungsangebot ein, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt. In den letzten Jahren wurden knapp 1.000 ganztägige Schulstandorte geschaffen und mit dem bestehenden Hortwesen ein breites Betreuungsangebot etabliert. Die Finanzierung erfolgt über das Bildungsinvestitionsgesetz, dessen ausreichende Dotierung für den weiteren Ausbau und die Absicherung bestehender Angebote essenziell ist.

Im Paktum zum Finanzausgleich 2024 wurde festgelegt, dass das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein Modell erarbeiten soll, das sämtliches pädagogisches Personal an Pflichtschulen bei einem Dienstgeber zusammenführt, um eine langfristig stabile Finanzierung der schulischen Tagesbetreuung sicherzustellen. Obwohl Vorschläge dazu bereits vorliegen, konnten diese nicht fristgerecht beschlossen werden. Damit laufen die bestehenden Finanzierungsregelungen Ende 2025 aus, ohne dass eine Anschlusslösung gefunden wurde.

„Bildung ist die Grundlage für Leistung, auch für gesellschaftliche Teilhabe, Chancengerechtigkeit, für ein selbstbestimmtes Leben, für sozialen Aufstieg, für Innovation und Fortschritt, aber auch für eine starke Demokratie. Daher müssen unsere Pädagoginnen und Pädagogen in ihrer Arbeit bestmöglich unterstützt werden – unter anderem durch die konsequente Umsetzung der pädagogischen Assistenz“, betont Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes.

Landtagsabgeordneter Christian Gepp, Bildungssprecher der Volkspartei NÖ ergänzt: „Vom Landtag wird daher eine rasche Nachfolgeregelung und eine jährliche Indexanpassung der Mittel gefordert, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Zudem soll die personelle Abdeckung der schulischen Tagesbetreuung – insbesondere im Bereich der Assistenz- und Freizeitpädagogen sichergestellt werden.“

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