Nach langen Verhandlungen ist es uns in letzter Minute gelungen, weitere Senkungen der Umsatzsteuer auf 5% zu vereinbaren. So wird die Senkung auch auf Nächtigungen ausgedehnt. Das gesamte Paket wurde heute bereits in einer Sondersitzung des Nationalrates beschlossen.
Die Senkung betrifft alle Speisen und alle Getränke (Beherbergung, Restaurant, Gasthaus, Kaffeehaus, Würstelstand, Catering etc.), also sowohl alkoholfreie als auch alkoholische Getränke:
o Speisen von 10% auf 5%
o Alkoholische Getränke von 20% auf 5%
o Nichtalkoholische Getränke von 20% bereits mit Wirte-Paket auf 10% nunmehr auch auf 5%
Davon erfasst sind alle gastgewerblichen Betriebe, darunter auch Schutzhütten und Buschenschanken.
Zudem sind auch Fleischer, Bäcker und Konditoren von der Mehrwertsteuersenkung umfasst, wenn sie Speisen und Getränke verabreichen.
Darüber hinaus wurden Eintrittskarten für Theateraufführungen, Tierparks, Museen, botanische/zoologische Gärten, Naturparks, Kinos von 13% auf 5% gesenkt.
30. Juni 2020
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Heute folgte die Senkung für weitere Bereiche:
o Nächtigungen (Logis): Senkung von 10% auf 5% für die gewerbliche Beherbergung, Pensionen aber auch Privatzimmervermietungen, Überlassung von Ferienwohnungen und Camping.
o Besuch von Zirkusveranstaltungen: Senkung von 13% auf 5%
o Schaustellungen: Senkung von 13% auf 5%
Diese Steuersenkung ist zeitlich befristet bis Jahresende und soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für Umsätze gelten, die nach dem 30. Juni 2020 ausgeführt werden bzw. sich ereignen.
Wegen der befristetet Geltung des ermäßigten Steuersatzes von 5%, muss die Registrierkasse bzw. das Kassensystem nicht umprogrammiert werden.
Der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5% bei Belegausstellung kann auch durch eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels erfolgen.
Wir haben die wichtigsten Infos zu den Hilfen für die Geschädigten zusammengestellt. Diese umfasst Informationen zum Umgang mit der Versicherung. Informationen zu den Hilfen