Hier die aktuellen Maßnahmen im Lockdown: |
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Ausgangsbeschränkungen: Man darf nur aus ganz bestimmten Gründen das Haus verlassen: Verbringen Sie die Zeit mit jenen Menschen, mit denen Sie im gemeinsamen Haushalt leben. Dürfen sich Familien treffen? Öffentliche Orte Grundsätzlich gilt: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen öffentlichen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Geburtstagsfeiern, Jubiläumsfeiern sind untersagt. Kindergärten und Pflichtschulen Umstellung auf Fernunterricht. Betreuung und Lernunterstützung am Schulstandort und im Kindergärten möglich, für jene die es brauchen. Oberstufen und Universitäten Oberstufen und Universitäten werden im Fernunterricht betrieben. Einzelhandel und Dienstleistungen Handel ist geschlossen. Ausnahme bildet die Deckung des täglichen Bedarfs z.B.: Lebensmittelgeschäfte, Drogerien oder Apotheken bleiben geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Frisöre, Kosmetiker, Arbeitsplatz Überall wo es möglich ist, soll im Home-Office gearbeitet werden. Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz notwendig. Alten-, Pflege- und Behindertenheime MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden. Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. Kranken- und Kuranstalten MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden. Es darf nur ein Besucher pro Patient, pro Woche kommen, Gastronomie, Kneipen, Bars, Hotels, Sport und Freizeitbetriebe Gastronomiebetriebe sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 06:00-19:00 Uhr möglich. Ohne zeitliche Kultur & Veranstaltungen Veranstaltungen sind untersagt (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Fahrgemeinschaften und Taxis Das Bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-NasenSchutz zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Austeigen erforderlich ist. Massenbeförderungsmittel Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden. In den Verkehrsmitteln und auf U-Bahn-Stationen, Veranstaltungen zur Religionsausübung und Hochzeiten Die Religionsausübung ist erlaubt. Die Religionsgemeinschaften treffen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos, wobei im Innenraum jedenfalls MNS zu tragen ist. Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen, Mindestabstandsregel und Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden. Die Hochzeit im Standesamt ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hochzeitsfeiern sind untersagt. Hilfe für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Unternehmen Kurzarbeit Die Zeit der Kurzarbeit kann in betroffenen Unternehmen auf 0 % zurückgestuft werden. Damit bleiben die betroffenen Mitarbeiter im Unternehmen und bekommen 80 bis 90% des Gehalts. Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Home-Office Wer im Home Office arbeitet, ist weiter unfallversichert und erhält Pendlerpauschale. Sonderbetreuungszeit Die Sonderbetreuungszeit gilt ergänzend zum Pflegeurlaub, um Kinder oder Pflegende betreuen zu können. Gab es diese Sonderbetreuungszeit bislang für drei Wochen, soll sie nun für vier Wochen in Anspruch genommen werden können. Sie gilt auch für die Betreuung von Kindern in Quarantäne. Zudem kommt Rechtsanspruch. Bisher musste der Arbeitgeber zustimmen, mit der Änderung ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr nötig. Die Kosten werden zu 100% vom Bund übernommen. Fixkostenzuschuss Noch im November wird ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Kann ab Montag von den Unternehmen beantragt werden. Umsatzersatz für Gastronomie und Hotels Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80% ihres Netto-Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Umsatzersatz für Handel und körpernahe Dienstleistungen Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen, sowie Umsatz- und Gewinnvoraussetzungen in den unterschiedlichen Bereichen wird es zu unterschiedlichen Ausgestaltungen kommen. – Körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker werden für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen, wie etwa Gewinnspannen, verderbliche Umsatzersatz im Handel: 20 – 40 – 60
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Am 8. März begehen wir den 113. Internationalen Frauentag. Für den Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB) erneut Gelegenheit, um auf die ungleichen Einkommen von