Das Ende der Ausgangsbeschränkungen

Am 1. Mai enden die Ausgangsbeschränkungen, ABER weiterhin muss auf die 1 Meter- Abstandsregelung, die Hygienevorschriften und auf das Tragen des Mund-Nasen Schutzes geachtet werden.

Die Details:

Ab 15. Mai:

Gastronomie:

  • Personal mit Kundenkontakt, z.B. Kellner, müssen einen Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsvisier tragen
  • Gäste brauchen keinen MNS.
  • Den Tisch bekommen Sie zugewiesen, freie Sitzplatzwahl ist nicht erlaubt.
  • Tische vorher reservieren, um Menschenansammlungen beim Warten auf den nächsten freien Tisch zu vermeiden.
  • Pro Tisch dürfen 4 Erwachsene plus Kinder Platz nehmen. Auch bei Familienfeiern ist die Anzahl auf 4 Erwachsene plus Kinder beschränkt. Größere Feiern sind damit weiterhin nicht möglich.
  • Der Mindestabstand von einem Meter gilt auch in Restaurants, Cafes & Co, aber nur zwischen den Tischen, nicht für Gäste an einem Tisch!
  • Verboten bleibt der Schankbetrieb an der Theke.
  • Die Öffnungszeiten sind auf 6:00 – 23:00 Uhr beschränkt.

Begräbnisse:

  •  Bis zu 30 Personen dürfen an einem Begräbnis teilnehmen.
  • Der Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben muss auch hier eingehalten werden.

Freizeit:

  • Maximal 10 Personen sind bei Familienfeiern, Veranstaltungen und Hochzeiten erlaubt.
  • Auch hier soll der Mindestabstand eingehalten werden.
  • Outdoor-Tierparks öffnen.

Ab 29. Mai:

  • Beherbergungsbetriebe Hotels, Pensionen etc. können öffnen
  • Sehenswürdigkeiten, Freizeiteinrichtungen und Freizeitanlagen sind ab 29. Mai wieder geöffnet, wenn dort der Mindestabstand von 1 m eingehalten werden kann.
  • Freibäder können voraussichtlich öffnen. 

Diese Maßnahmen gelten voraussichtlich bis 30. Juni.

Weiterhin absolut notwendig:

  • Kontakt mit Menschen, die Grippe-Symptome zeigen, wenn möglich vermeiden
  • Hände regelmäßig mit Seife waschen 
  • Beim Niesen oder Husten Mund und Nase bedecken
  • Mindestens ein Meter Abstand zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben
  • MNS – Masken im öffentlichen Raum tragen, auch in den Öffis!

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