Die Details:
Ab 15. Mai:
Gastronomie:
- Personal mit Kundenkontakt, z.B. Kellner, müssen einen Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsvisier tragen
- Gäste brauchen keinen MNS.
- Den Tisch bekommen Sie zugewiesen, freie Sitzplatzwahl ist nicht erlaubt.
- Tische vorher reservieren, um Menschenansammlungen beim Warten auf den nächsten freien Tisch zu vermeiden.
- Pro Tisch dürfen 4 Erwachsene plus Kinder Platz nehmen. Auch bei Familienfeiern ist die Anzahl auf 4 Erwachsene plus Kinder beschränkt. Größere Feiern sind damit weiterhin nicht möglich.
- Der Mindestabstand von einem Meter gilt auch in Restaurants, Cafes & Co, aber nur zwischen den Tischen, nicht für Gäste an einem Tisch!
- Verboten bleibt der Schankbetrieb an der Theke.
- Die Öffnungszeiten sind auf 6:00 – 23:00 Uhr beschränkt.
Begräbnisse:
- Bis zu 30 Personen dürfen an einem Begräbnis teilnehmen.
- Der Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben muss auch hier eingehalten werden.
Freizeit:
- Maximal 10 Personen sind bei Familienfeiern, Veranstaltungen und Hochzeiten erlaubt.
- Auch hier soll der Mindestabstand eingehalten werden.
- Outdoor-Tierparks öffnen.
Ab 29. Mai:
- Beherbergungsbetriebe Hotels, Pensionen etc. können öffnen
- Sehenswürdigkeiten, Freizeiteinrichtungen und Freizeitanlagen sind ab 29. Mai wieder geöffnet, wenn dort der Mindestabstand von 1 m eingehalten werden kann.
- Freibäder können voraussichtlich öffnen.
Diese Maßnahmen gelten voraussichtlich bis 30. Juni.
Weiterhin absolut notwendig:
- Kontakt mit Menschen, die Grippe-Symptome zeigen, wenn möglich vermeiden
- Hände regelmäßig mit Seife waschen
- Beim Niesen oder Husten Mund und Nase bedecken
- Mindestens ein Meter Abstand zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben
- MNS – Masken im öffentlichen Raum tragen, auch in den Öffis!