Anträge der NÖAAB-FCG Fraktion im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Bei der AK-Vollversammlung am 5. Mai brachte die NÖAAB-FCG Fraktion wichtige Anträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. Für AK-Vizepräsident Josef Hager und Fraktionsvorsitzenden Harald Sterle waren die Themen Home-Office, Arbeitslosengeld und Ehrenamt wesentlich.

„Mir war es bei der AK-Vollversammlung wichtig, positive Anträge für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzubringen. Wir müssen auf die Änderungen in der Arbeitswelt, die durch die Corona Krise beschleunigt worden sind, reagieren“, so AK-Vizepräsident Josef Hager.

Diskutiert wurde unter anderem über ein Modell für degressives Arbeitslosengeld. So soll es zu Beginn der Arbeitslosigkeit mehr Geld geben, dieses soll dann je länger die Arbeitslosigkeit dauert sinken.

„Gerade jetzt in der Corona-Krise muss es unser Ziel sein, Langzeitarbeitslose möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Mit 55 Prozent des Nettolohns zahlt Österreich zu Beginn zwar ein vergleichsweise niedriges Arbeitslosengeld, dafür bleibt die Leistung aber selbst bei langem Bezug stabil. Das Modell für degressives Arbeitslosengeld kann für inaktive Arbeitslose ein notwendiger Arbeitsanreiz sein. Die Höhe der finanziellen Leistungen, bedeutet für den Arbeitslosen weniger Sorgen zu Beginn und die Zeitspanne gewährleistet eine ruhige Umorientierungs-Phase. Zudem ist die Kaufkraft stabiler, wovon alle profitieren“, so AK-Vizepräsident Josef Hager.

Schon mehrfach vom NÖAAB an verschieden Stellen eingebracht wurde die Idee der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen im Ehrenamt.  In Niederösterreich engagieren sich 600.000 Personen freiwillig. Das entspricht jeder zweiten Niederösterreicherin bzw. jedem zweiten Niederösterreich. Es soll möglich sein, dass zum Beispiel Materialkosten, Reisekosten oder für den Verein geführte Telefongespräche steuerlich absetzbar sind.

„Die aktuellen Diskussionen zeigen, Home-Office ist gekommen um zu bleiben. Schon wie der Name sagt, beschränkt sich Home-Office auf die Arbeit am eigenen Wohnsitz. Das Home-Office Maßnahmenpakte, dass vom Nationalrat beschlossen wurde, bietet für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen einen Unfallschutz im Home-Office, sowie die steuerliche Absetzbarkeit von 300 Euro pro Jahr für belegmäßig nachweisbare Aufwendungen. Wir möchten das auch für dislozierte Büros, also im Sinne von Flexibilität“, so AK-Rat und NÖAAB-FCG Fraktionsvorsitzender Harald Sterle.

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