Die von der Bundesregierung beschlossene Einführung der Aktivpension sehen wir als wichtigen Schritt zur Stärkung des Arbeitsmarktes und zur fairen Anerkennung von Leistung im Alter
Mit dem neuen Modell werden zentrale Forderungen des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (NÖAAB) umgesetzt: Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeitet, soll künftig spürbar entlastet werden – sowohl steuerlich als auch im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge.
„Die Aktivpension ist ein klares Signal: Leistung muss sich lohnen – auch in der Pension. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es entscheidend, das Know-how älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten und entsprechend zu würdigen“, so Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes.
Kernstück der Reform ist ein steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für Erwerbstätige im Ruhestand bzw. ab Erreichen des Regelpensionsalters. Dadurch bleibt mehr vom Einkommen im Geldbörsel und die Weiterarbeit wird deutlich attraktiver gestaltet.
Zusätzlich sorgt die Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge für eine weitere Entlastung. Insbesondere der Entfall des Dienstnehmerbeitrags zur Pensionsversicherung stellt einen wesentlichen Anreiz dar, länger beruflich aktiv zu bleiben. Auch Betriebe profitieren von mehr Flexibilität und der Möglichkeit, auf erfahrene Arbeitskräfte zurückzugreifen.
Der NÖAAB hebt zudem den geplanten Ausbau der Mittel zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer positiv hervor. Investitionen in Qualifizierung sowie gezielte Beschäftigungsanreize seien entscheidend, um dem demografischen Wandel erfolgreich zu begegnen.
„Mit der Aktivpension wird ein modernes und gerechtes Modell geschaffen, das Leistung anerkennt und Arbeit im Alter attraktiv hält“, so Teschl-Hofmeister abschließend.