NÖAAB-Obfrau Teschl-Hofmeister: „Wer arbeitet, der muss sich mehr leisten können als jemand, der von staatlicher Unterstützung lebt. Das verstehe ich unter Leistungsgerechtigkeit!“
„Mit Sozialhilfe, geringfügiger Beschäftigung und ein bisserl pfuschen fährt jemand besser, als wenn jemand ordentlich arbeiten geht – das kann es nicht sein! So ein Verhalten schädigt den Sozialstaat und den Wirtschaftsstandort Österreich. Da muss ein Riegel vorgeschoben werden. Es geht nicht um Menschen mit Betreuungspflichten, sondern um jene, die das System nach Strich und Faden ausnützen. Wer gesund ist und dazu verdienen kann, der kann auch arbeiten!“ Mit diesen klaren Worten hat NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister bereits im Herbst 2024 im Rahmen des Pressegesprächs „Keine Leistung – kein Geld“ die Abschaffung des geringfügigen Zuverdienstes gefordert.
Mit 1. Jänner 2026 setzt die Bundesregierung diese Forderung des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes um und schafft die Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe weitgehend ab. Damit wird eine Regelung beseitigt, die falsche Anreize gesetzt und den Grundsatz „Arbeit muss sich lohnen“ unterlaufen hat. Künftig ist ein geringfügiger Zuverdienst während des Leistungsbezugs grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur wenige klar definierte Ausnahmen – etwa bei Betreuungspflichten oder gesundheitlichen Einschränkungen – bleiben bestehen, um besondere Lebenssituationen zu berücksichtigen.
Für VPNÖ-Sozialsprecher LAbg. Anton Erber ist die Entscheidung ein wichtiger Beitrag zu mehr Fairness: „Wer Unterstützung vom Staat erhält, muss alles daransetzen, wieder in eine reguläre Beschäftigung zu kommen und nicht versuchen, Lücken im System auszunutzen. Es darf nicht sein, dass jemand mit Sozialleistungen, geringfügiger Beschäftigung und Schwarzarbeit besser aussteigt als jemand, der jeden Tag arbeiten geht. Diese Reform stellt sicher, dass Leistung wieder zählt und jene unterstützt werden, die bereit sind zu arbeiten.“
Erber verweist zudem auf die Bedeutung von Arbeit für soziale Teilhabe und Stabilität: „Arbeit gibt Struktur, Gemeinschaft und Perspektive. Langzeitarbeitslosigkeit ist nicht nur wirtschaftlich belastend, sondern auch psychisch schwer auszuhalten. Wer kann, soll arbeiten – und wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein.“
Abschließend betont Teschl-Hofmeister: „All diese Maßnahmen tragen zu mehr Leistungsgerechtigkeit bei. Sie sorgen dafür, dass sich Arbeit mehr lohnt. Und sie bringen wieder mehr Fairness in unser System. Das ist unser Weg für die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger. Das ist die Handschrift des NÖAAB.“