Neben der Reform der Schwerarbeit, steuerlichen Erleichterungen arbeitender Menschen in der Regelpension wird nun auch die Forderung nach Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung umgesetzt.
Wie die Bundesregierung nach ihrer zweitägigen Klausur angekündigt hat, soll es zu offensiven Arbeitsmarktmaßnahmen kommen. Eine dieser Maßnahmen wird die Reform der geringfügigen Beschäftigung darstellen. Da eine geringfügige Beschäftigung gerade zu Beginn der Arbeitslosigkeit eine rasche vollversicherungspflichtige Beschäftigungsaufnahme verzögert, wird der geringfügige Zuverdienst neben dem Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nicht mehr möglich sein. Um den (Wieder-)Eintritt in den Arbeitsmarkt für bestimmte Gruppen zu erleichtern, werden Ausnahmebestimmungen definiert: Eine bestehende geringfügige Beschäftigung kann fortgesetzt werden, das Arbeitslosengeld bemisst sich nur an der beendeten Beschäftigung. Die Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung wird befristet auf sechs Monate bei Langzeitarbeitslosigkeit möglich sein, mit Ausnahmeregelungen für ältere Langzeitarbeitslose.
Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB) sieht damit eine weitere zentrale Forderung erfüllt. „Bereits im Herbst des Vorjahres war die Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung, wenn Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen wird, eine zentrale Forderung des NÖAAB an die neue Bundesregierung. Bei unserer Landesvorstandsklausur letzte Woche haben wir dieses Thema erneut diskutiert und weiterentwickelt. Umso erfreulicher, dass nicht einmal eine Woche später die Bundesregierung bereits an der Umsetzung dieses für den Arbeitsmarkt wichtigen Themas arbeitet“, so Teschl-Hofmeister.
Zudem will die Bundesregierung bis zum Sommer die Anerkennung der Pflegeberufe als Schwerarbeit beschließen und damit Pflegepersonal eine Schwerarbeiterpension ermöglichen – ebenfalls eine langjährige Forderung des NÖAAB. „Die Schwerarbeit ist für viele verschiedene Berufsgruppen relevant, so auch für den Gesundheits- und Sozialbereich. Die Umstellung von einer tageweisen – 15 Arbeitstage – auf eine stundenweise Betrachtung – 120 Stunden – würde hier eine Arbeitszeitverteilung berücksichtigen und eine entsprechende Gerechtigkeit im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herstellen“, so Teschl-Hofmeister. Während der Arbeitstag traditionell als 8-Stunden-Tag betrachtet wird, gibt es viele Berufsgruppen, bei denen die Arbeitszeiten an den einzelnen Tagen diese Dauer überschreiten, aber auch unterschreiten können. Gerade aber im Pflege- und Betreuungsberufen werden Dienste geleistet, die über diese Dauer hinausgehen, denn diese betragen vielfach 10 bis 12 Stunden. Dies führt dazu, dass aufgrund der Verteilung der Arbeitszeit 15 Tage im Monat nicht erreicht werden können. „Die Änderung der Betrachtungsweise von Tagen auf Stunden würde auch anderen Berufsgruppen eine Schwerarbeiterpension ermöglichen. Jetzt gilt es im ersten Schritt, eine gute Lösung für den Pflegebereich zu schaffen“, so Teschl-Hofmeister abschließend.