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    NÖAAB Informationen zum Coronavirus für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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    Übernahme der Dienstgeberbeiträge ab dem ersten Monat

    NÖAAB Informationen zum Coronavirus für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

    Die Bundesregierung und die Sozialpartner einigten sich bei der Kurzarbeit neue Erleichtungen zu ermöglichen. In Zukunft können Dienstgeberbeiträge schon ab dem ersten Monat, und nicht wie vorerst verkündet erst nach dem vierten Monat, vom AMS übernommen werden. Damit können einige Arbeitsplätze gesichert werden

    Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, unabhägig von der Größe. Für dieses Modell stehen von der Regierung 400 Millionen Euro zur Verfügung
    Ziel des neuen Kurzarbeitsmodells ist auch eine vereinfachte Abwicklung sowie die Möglichkeit, die Arbeitszeit über längere Perioden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums auf bis zu Null zu senken.

    Wichtige Hotlines

    Fragen zum Thema Arbeit
    AMS-Hotline
    www.ams.at
    05 09 04 340

    Bei Verdacht auf Erkrankung
    Telefonsiche Gesundheitsberatung
    1450

    Allgemeine Informationen zum Coronavirus
    AGES-Infoline
    www.ages.at
    0800 555 621

    Anlaufstelle für EPU, Kleinstunternehmen und Jungunternehmen aus NÖ
    riz-up
    www.riz-up.at
    +43 2622 263 26

    Hotline des VKI zu reiserechtlichen Fragen
    0800 201 211