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    Das Ende der Ausgangsbeschränkungen

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    Am 1. Mai enden die Ausgangsbeschränkungen, ABER weiterhin muss auf die 1 Meter- Abstandsregelung, die Hygienevorschriften und auf das Tragen des Mund-Nasen Schutzes geachtet werden.

    Das Ende der Ausgangsbeschränkungen

    Die Details:

    Ab 15. Mai:

    Gastronomie:

    • Personal mit Kundenkontakt, z.B. Kellner, müssen einen Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsvisier tragen
    • Gäste brauchen keinen MNS.
    • Den Tisch bekommen Sie zugewiesen, freie Sitzplatzwahl ist nicht erlaubt.
    • Tische vorher reservieren, um Menschenansammlungen beim Warten auf den nächsten freien Tisch zu vermeiden.
    • Pro Tisch dürfen 4 Erwachsene plus Kinder Platz nehmen. Auch bei Familienfeiern ist die Anzahl auf 4 Erwachsene plus Kinder beschränkt. Größere Feiern sind damit weiterhin nicht möglich.
    • Der Mindestabstand von einem Meter gilt auch in Restaurants, Cafes & Co, aber nur zwischen den Tischen, nicht für Gäste an einem Tisch!
    • Verboten bleibt der Schankbetrieb an der Theke.
    • Die Öffnungszeiten sind auf 6:00 – 23:00 Uhr beschränkt.

    Begräbnisse:

    •  Bis zu 30 Personen dürfen an einem Begräbnis teilnehmen.
    • Der Mindestabstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben muss auch hier eingehalten werden.

    Freizeit:

    • Maximal 10 Personen sind bei Familienfeiern, Veranstaltungen und Hochzeiten erlaubt.
    • Auch hier soll der Mindestabstand eingehalten werden.
    • Outdoor-Tierparks öffnen.

    Ab 29. Mai:

    • Beherbergungsbetriebe Hotels, Pensionen etc. können öffnen
    • Sehenswürdigkeiten, Freizeiteinrichtungen und Freizeitanlagen sind ab 29. Mai wieder geöffnet, wenn dort der Mindestabstand von 1 m eingehalten werden kann.
    • Freibäder können voraussichtlich öffnen. 

    Diese Maßnahmen gelten voraussichtlich bis 30. Juni.

    Weiterhin absolut notwendig:

    • Kontakt mit Menschen, die Grippe-Symptome zeigen, wenn möglich vermeiden
    • Hände regelmäßig mit Seife waschen 
    • Beim Niesen oder Husten Mund und Nase bedecken
    • Mindestens ein Meter Abstand zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben
    • MNS – Masken im öffentlichen Raum tragen, auch in den Öffis!